DEZEMBER 2016RECHTSSTAATAM ENDE?GOD Zeitung Dezember 2016:- 07.12.2016 15:40 Uhr Seite 1SEITE 2Liebe Kollegin,lieber Kollege!Ein ereignisreiches Jahr 2016 neigtsich in schnellen Schritten demEnde zu.Aus gewerkschaftlicher Sicht war esgeprägt von Neuwahlen im Lan-desvorstand OÖ sowie dem Bun-deskongress der GÖD im Oktober2017. Fritz Neugebauer übergabdas Ruder in jüngere Hände und Dr.Norbert Schnedl wurde zum neuenVorsitzenden der GÖD gewählt. Dr.Schnedl ist langjähriger Mitstreiter imVorstand der GÖD, ist profunderKenner des Dienst- und Besol-dungsrechtes und somit Garant füreine kontinuierliche Fortsetzung dergewerkschaftlichen Arbeit.Vieles in der Arbeitswelt, StichwortDigitalisierung, ist um Umbruch undwir freuen uns, dass wir in diesenschwierigen Zeiten viele neue Mit-glieder begrüßen dürfen.Ich wünsche Ihnen für die bevorste-henden Feiertage Erholung, vielGesundheit und ein erfolgreichesJahr 2017, verbunden mit dem Dankfür Ihre Mitgliedschaft und verbleibemit gewerkschaftlichem GrußHubert SteiningerLandessekretärImpressum Gewerkschaft Öffentlicher Dienst OÖÖffnungszeiten:Montag bis Donnerstag 7:45 bis 16:00, Freitag 7:45 bis 13:00Weingartshofstraße 2/5, 4020 Linz | Tel.: 0732 / 654266 - 0 | Fax: 0732 / 654266 - 19 | E-Mail: office@goed-ooe.at | www.goed-ooe.atMedieninhaber:Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Landesvorstand Oberösterreich, 4020 Linz, Weingartshofstr. 2/5, Tel. 0732/65 42 66,office@goed-ooe.at; ZVR-Nummer:576439352Landesvorsitzender:LAbg. Dr. Peter Csar, peter.csar@goed-ooe.atChefredakteur:Werner Gschwandtner, werner.gschwandtner@goed-ooe.atRedakteure:Markus Larndorfer, markus.larndorfer@goed-ooe.at; Hubert Steininger, hubert.steininger@goed.at; Dietmar Stütz, dietmar.stuetz@ooe.gv.at; Josef Kern, josef.kern@polizei.gv.at; Michael Weber, michael.weber@ooe.gv.at; Theresia Poleschovsky, theresia.poleschovsky@ooe.gv.at; Barbara Igler, babsi_igi@gmx.at; Dr.inManuela Stadler, manuela.stadler@gespag.atGrundlegende Richtung:Das GÖD Infomagazin ist ein unabhängiges Medium, das den GÖD Mitgliedern in Oberösterreich kostenlos zurVerfügung gestellt wird. Presseförderungen oder finanzielle Unterstützungen, sei es von öffentlichen Körperschaften (Steuergelder), Parteien,werden und wurden nie in Anspruch genommen. Das Infomagazin entspricht jenen Grundsätzen, die in den Statuten und der Geschäftsordnungder Gewerkschaft öffentlicher Dienst (Fassung gemäß Beschluss durch den 14. Gewerkschaftstag der GÖD) festgehalten sind.Herstellung: A3 Druck und Werbeservice GmbH; Fotos: Fotostudio Harrer, fotolia, LPD OÖ. Michael Dietrich, Fotoarchiv ÖGB/GÖD OÖ.InhaltEditorialSeite 3Rechtsstaat am Ende? Seiten 4–5Zeit für die Pflege von AngehörigenSeiten 6–7Die Exekutive schützt Menschen und Staat…Seiten 8–9Lehrer: Resolution zum „Autonomiepaket“Seiten 10–11GÖD Frauen: Was gibt es Neues?Seiten 12–13GÖD Pensionisten –Urlaubsersatzleistung neuSeite 15GÖD Service: FlughafengutscheineSeite 16GÖD Reiseservice: Thermen Bad Zell EurothermeSeite 17GÖD Reiseservice: GriechenlandSeiten 18–19GÖD Reiseservice: KroatienSeiten 20–21GÖD Reiseservice: Skiangebot HinterstoderSeite 22GÖD Reiseservice: Skiangebot Wilder KaiserSeite 23ÖBVSeite 24Die Redaktion wünscht allenMitgliedernfestlicheWeihnachtenund ein erfolgreichesJahr 2017!GOD Zeitung Dezember 2016:- 07.12.2016 15:40 Uhr Seite 2SEITE 3LAbg. Dr. Peter CsarLandesvorsitzenderDonald Trump wird neuer Präsi-dent der USA mit ungewissenweltpolitischen Konsequenzen. Par-allel dazu werden von den Philippi-nen bis hin zur Türkei demokrati-sche Strukturen abgebaut unddurch autoritäre ersetzt. In Europaformiert sich allen Orts die extremeRechte, von Pegida und AfD inDeutschland über Gert Wilders inHolland, Front National in Frankreichund deren ungustiösen Geschwi-sterorganisation in Ungarn undsonst wo. Die Briten haben dem eu-ropäischen Friedensprojekt Lebe-wohl gesagt. Gleichzeitig gelingt esnicht, die Krisenherde vor unsererHaustüre zu befrieden. Syrien ver-sinkt weiter im Krieg. Die Armut amafrikanischen Kontinent und imNahen Osten beflügelt eine Völker-wanderung nach Europa in nie da-gewesener Dimension. Innenpolitisch ließe sich die Reihebrenzliger Themen fortschreiben:Da konterkariert etwa ein Schul-Au-tonomie-Paket seinen Namen, weilClusterverwaltungen am Ende nichtmehr, sondern weniger Autonomievor Ort bedeuten. Da ruft die Indu-striellenvereinigung wieder dasMatch Wirtschaft gegen Bürokratieaus und verkennt die Tatsache,dass wir nicht Gegner, sondern eineSchicksalsgemeinschaft für einenflorierenden Standort sind. Dies alles und vieles mehr machtnachdenklich am Ende des Kalen-derjahres 2016. Vergessen wirdaher nicht, auf das zu schauen,was gelungen ist im ablaufendenJahr. Österreich hat die Flüchtlings-krise in den Griff bekommen. Zu-mindest für den Moment. Es gibtkeine Zeltlager mehr, keine hoff-nungslos überfüllten Erstaufnahme-zentren. Auch wenn die europäi-sche Ebene noch vieles schuldigbleibt, so bestimmt in Österreichdoch der Rechtsstaat wieder dasHandeln. Unsre Schulen mühensich nach Kräften und mit herzeig-barem Erfolg bei der Integration derKinder. Nicht alles läuft optimal,aber die Fortschritte sind überall zusehen. Ein zweiter positiver Aspekt: Sicher-heit hat in Österreich wieder jenenStellenwert, den sie selbstverständ-lich haben sollte. Dies zeigt sich zu-allererst in Personalaufstockungenund Investitionen bei Polizei undBundesheer. Gut so! Auch die wirtschaftlichen Rahmen-bedingungen geben nach acht Jah-ren des Hängens und Würgenslangsam, aber sicher wieder Grundzur Hoffnung auf eine anspringendeKonjunktur. Und vergessen wirschließlich nicht: Österreich ist nachwie vor eines der attraktivsten Län-der zum Leben auf diesem Konti-nent. Gewerkschaften tragen seit71 Jahren dazu wesentlich bei. MitIhrer Unterstützung werden wir diesauch 2017 weiterführen. In diesem Sinne eine gesegneteWeihnachtszeit und alles Gute für2017! Ihr Dr. Peter CsarLiebe Kolleginnen!Liebe Kollegen!Österreich ist attraktivund lebenswertGOD Zeitung Dezember 2016:- 07.12.2016 15:40 Uhr Seite 3SEITE 4Rechtsstaat am Ende?Staatsverweigerer, Freeman, Souveräne oder wie sie sich sonst noch nennenmögen, beschäftigen seit einigen Wochen die mediale Berichterstattung.Nach gefährlichen Drohungen gegen einen Gerichtsvollzieher musste zuletzt dieCobra in Braunau eine Verhaftung durchziehen. Zuvor wurde in Deutschland einPolizist im Zuge einer Amtshandlung von einem sogenannten Reichsbürgererschossen. Nun will der Gesetzgeber einschreiten. Zu spät. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erhebt vehement die Forderung,Behördenvertreter endlich zu schützen.GOD Zeitung Dezember 2016:- 07.12.2016 15:40 Uhr Seite 4SEITE 5Sie tanzen dem Staat auf derNase herum und sekkieren Be-hörden und einzelne Beamtenach Strich und Faden. Einzelne Spin-ner? Nein. Angeblich bis zu 900 na-mentlich Registrierte gibt es alleine inÖsterreich. Oberösterreich dürfte einebesonders aktive Drehscheibe sein. DieSzene ist unübersichtlich und setzt sichaus verschiedensten Milieus und Moti-ven zusammen. Da vermengen sich of-fenbar paranoide Kranke mit anarchisti -schen Retro-Vertretern einer Love-and-Peace-Generation. Hoffnungslosverschuldete Existenzen, die nichtsmehr zu verlieren haben sind genausodabei wie rechtsextreme Elemente, wiejene der Reichsbürger, die in Deutsch-land nach dem Verbotsgesetz bereitsverfolgt werden.Ihnen allen ist eins gemein: Sie negierenstaatliche Autorität in jeder Form. BeiVerkehrskontrollen auf der Autobahnwerden dann selbstgebastelte Aus- weise und Fantasie-Diplomatenkennzei-chen präsentiert. Begründung: Manhabe keinen geltenden Rechtsvertragzur „Firma Österreich“. Viele der Free-man-Bewegung haben auch tatsächlichsogenannte Austrittserklärungen ausder Republik Österreich formal an denStaat gerichtet. So skurril die Erscheinungsformen auchklingen, für die Behörden und einzelnenBeamten endet das Ganze oft reichlichunlustig. Gerne eingesetzt wird da diesogenannte „Malta-Masche“, die sofunktioniert: Im Zuge einer Amtshand-lung trifft ein Behördenvertreter auf einensolchen Staatsverweigerer. Wenige Wo-chen darauf erreicht den Beamten ausMalta eine Fantasierechnung über einenMillionenbetrag quasi als Stundenhono-rar für die in Anspruch genommene Zeit.Das Papier wandert als schlechterScherz halb ungelesen in den Papier-korb. Nach Ablauf einer vierwöchigenEinspruchsfrist wird die Forderung inMalta rechtskräftig und man kommt inein amerikanisches Schuldnerregister.Manche kommen erst drauf, wenn beieinem Urlaub in den USA plötzlich dieKreditkarte nicht mehr funktioniert. An-dere bekommen in Österreich von ihremBankinstitut keinen Kredit, weil angeblichschwer verschuldet. Allen drohen jeden-falls lange und teure Prozesse. Sind Gewerkschaftsmitglieder mit derleiVorkommnissen konfrontiert, hilft selbst-verständlich der Rechtsschutz derGÖD. Unabhängig davon ist aber derGesetzgeber gefordert, dem Phänomenendlich mit aller Entschiedenheit zu be-gegnen. Das wird delikat genug. Wie rechts-staatlich korrekt mit Individuen umge-hen, die diesen Rechtsstaat ver neinen?Reflexartig könnte man meinen: mitbarer Münze zurückzahlen! Pass undFührerschein abnehmen. Die Benut-zung staatlicher Infrastruktur untersa-gen. Vieleicht nachträglich noch einpaar hunderttausend Euro für den Be-such einer österreichischen Schule inRechnung stellen.Die Lösungen werden wohl anders aus-sehen müssen. Wie immer sie aberaussehen, am Ende müssen sie wiede-rum durch Behörden vollzogen werden,deren ausführende Organe es zu schüt-zen gilt. Das muss primäres Ziel einerraschen gesetzlichen Regelung sein.Markus LarndorferVorsitzender derGÖD-Landesverwaltung OÖMitglied des Bundesvor-standesGOD Zeitung Dezember 2016:- 07.12.2016 15:41 Uhr Seite 5SEITE 6Zeit für die Pflege von AngehörigenDieser vierte und letzte Teilunserer Serie über die Mög-lichkeiten für Auszeiten zurPflege eines Angehörigenwidmet sich dem Thema „Fa-milienhospizfreistellung fürFälle der Sterbebegleitungnaher Angehöriger und zurBetreuung schwerst erkrank-ter Kinder (Wahl- oder Pflege-kinder)“ (§ 47a Oö. LVBG bzw§ 81a Oö. LBG). Familienhospizfreistellung fürFälle der Sterbebegleitungnaher Angehöriger Landesbedienstete haben einenRechtsanspruch auf Familienhospizfrei-stellung für Fälle der Sterbebegleitungnaher Angehöriger.SterbebegleitungVoraussetzung der Sterbebegleitung ist,dass sich die zu begleitenden nahen An-gehörigen in einem lebensbedrohlichschlechten Gesundheitszustand auf-grund Krankheit, Unfall oder Alter befin-den.Davon nicht umfasst sind reine Pflege-fälle; jedoch ist für die Sterbebegleitungweder die Pflegebedürftigkeit noch einenotwendige Betreuung Voraussetzung.Vielmehr soll den Landesbedienstetendie Möglichkeit gewährt werden, Zeit mitden sterbenden Angehörigen verbringenzu können.Diese Familienhospizfreistellung kann inForm von•Dienstplanerleichterung (zB Dienst-tausch, Einarbeitung), wobei diesnicht zu einer erheblichen Beeinträch-tigung des Dienstbetriebes führendarf, oder•Herabsetzung der Wochendienstzeitin dem von den Landesbedienstetenbeantragten prozentuellen Ausmaßunter anteiliger Kürzung der Bezügeoder•gänzliche Dienstfreistellung gegenEntfall der Bezügein Anspruch genommen werden.Nahe Angehörige iSd § 47a Oö.LVBG bzw § 81a Oö. LBG sind:•Ehegattin/Ehegatte, eingetragenePartnerin/eingetragener Partner, Le-bensgefährtin/Lebensgefährte •Personen, die mit dem Landesbe-diensteten in gerader Linie verwandtsind•Geschwister•Stief-, Wahl- und Pflegekinder •Schwiegereltern•Schwiegerkinder•sowie Wahl- und PflegeelternDauerGrundsätzlich wird die Sterbebegleitungfür maximal 3 Monate genehmigt. MittelsAntrag ist eine Verlängerung um maximal3 weitere Monate zu gewähren, wobeidie Gesamtdauer pro Anlassfall insge -samt 6 Monate nicht überschreiten darf.Familienhospizfreistellung zurBetreuung schwerst erkrank-ter Kinder (Wahl- oder Pflege- kindern) Landesbedienstete haben einenRechtsanspruch auf Familienhospizfrei-stellung zur Betreuung schwerst er-krankter Kinder (Wahl- oder Pflegekin-der) (z.B. bei Krebserkrankung).Diese Familienhospizfreistellung kann inForm von•Dienstplanerleichterung (zB Dienst-tausch, Einarbeitung), wobei diesnicht zu einer erheblichen Beeinträch-tigung des Dienstbetriebes führendarf, oder•Herabsetzung der Wochendienstzeitin dem von den Landesbedienstetenbeantragten prozentuellen Ausmaßunter anteiliger Kürzung der Bezügeoder•gänzliche Dienstfreistellung gegenEntfall der Bezügein Anspruch genommen werden.DauerGrundsätzlich wird die Familienhospiz-freistellung zur Betreuung schwerst er-krankter Kinder für maximal 5 Monategenehmigt. Mittels Antrag ist eine Verlän-gerung um maximal 4 weitere Monate zugewähren, die Gesamtdauer pro Anlass-fall darf 9 Monate nicht überschreiten.Allgemeines zur Familien-hospizfreistellungAntragstellungDer Antrag auf Familienhospizfreistellungist in der Personalstelle abzugeben.Über den Antrag muss innerhalb vonfünf Arbeitstagen, über die Verlängerunginnerhalb von zehn Arbeitstagen ab demEinlangen entschieden werden.Der Grund sowie auch das Angehöri-genverhältnis sind nach dem Gesetzbloß glaubhaft zu machen; in der Regelgenügt daher eine schlichte Erklärung.Ende der Familien-hospizfreistellungGrundsätzlich endet die Familienhospiz -freistellung mit Ablauf des beantragtenZeitraums (inkl. Verlängerungszeitraum);sie endet vorzeitig bei Wegfall des Grun-des (zB wenn der Angehörige verstirbt -vorzeitige Beendigung der Familienhos-pizkarenz). Bei vorzeitiger BeendigungGOD Zeitung Dezember 2016:- 07.12.2016 15:41 Uhr Seite 6SEITE 7besteht die Möglichkeit, einen Karenzur-laub (sonstige Karenz unter Entfall derBezüge) bis zur vorgesehenen ge neh-migten Beendigung in Anspruch zu neh-men und für sich selber die restliche Zeitals Auszeit zu nutzen.Urlaub Zeiten einer gänzlichen Dienstfreistel-lung gegen Entfall der Bezüge im Rah-men der Familienhospizfreistellung füh-ren zu einer Aliquotierung des Urlaubs,sofern dieser noch nicht verbrauchtworden ist. AnrechnungDie Familienhospizfreistellung wird aufzeitabhängige Rechte (z.B. Vorrückung,Urlaubsausmaß, Treuebelohnung, Jubi-läumszuwendung) voll angerechnet.Finanzielle UnterstützungenPflegekarenzgeldFamilienhospizfreistellung –Herabset-zung der Wochendienstzeit unter anteili-ger Kürzung der Bezüge (Familienhos-pizteilzeit)Im Falle der Familienhospizteilzeit ge- bührt das Pflegekarenzgeld aliquot ent- sprechend der Herabsetzung der Wo-chen dienstzeit. Für die Ermittlung desGrundbetrages ist die Differenz der mo-natlichen Bruttoeinkommen (ursprüngli-ches Beschäftigungsausmaß zu redu-ziertem Beschäftigungsausmaß) alsBemessungsgrundlage heranzuziehen.Der Grundbetrag gebührt monatlich (zu-mindest gilt der Wert der Gering -fügigkeitsgrenze 2016: € 415,72 Euro;2017: € 425,70) aliquot zur Arbeits -zeitreduktion (Beispiel: Die Arbeitszeitwird von 40 Stunden um die Hälfte [20Stunden] auf 20 Stunden reduziert: dasPflegekarenzgeld gebührt zumindest inHöhe der Hälfte der monatlichen Gering-fügigkeitsgrenze).Familienhospizfreistellung – gänzlicheDienstfreistellung gegen Entfall der Be-zügeWährend der Familienhospizfreistellunggebührt den Landesbediensteten dasPflegekarenzgeld in der Höhe desGrundbetrages des Arbeitslosengeldes(rd. 55 % vom Nettoverdienst); mind. je-doch in der Höhe der Geringfügigkeits-grenze (2016: € 415,72 Euro; 2017: €425,70) und zusätzlich werden Kinder-zuschläge für unterhaltsberechtigte Kin-der gewährt.Ein Zuverdienst während des Bezugsvon Pflegekarenzgeld wird nicht akzep-tiert (nicht einmal unter der Geringfügig-keitsgrenze).Antragstellung auf PflegekarenzgeldAnträge auf Pflegekarenzgeld sind beimBundesamt für Soziales und Behinder-tenwesen – Sozialministeriumserviceeinzubringen. Das Pflegekarenzgeld wirdab Beginn der Familienhospizfreistellunggewährt, wenn der Antrag innerhalb vonzwei Wochen ab Beginn der Pflegeka-renz bzw. Pflegeteilzeit gestellt wird.VersicherungLandesbedienstete sind bei Bezug desPflegekarenzgeldes während der Fami-lienhospizfreistellung sozialversichert(kranken- und pensionsversichert; überGKK bzw KFL). Beim Bezug eines ali-quoten Pflegekarenzgeldes währendeiner Familienhospizteilzeit entsteht eineTeilversicherung in der Pensionsversi-cherung nach dem ASVG.TippBei finanzieller Notsituation wegen Weg-falles des Einkommens aufgrund derSterbebegleitung oder der Begleitungschwerst erkrankter Kinder könnenZuschüsse aus dem Familienhospizka-renz-Härteausgleich (§ 38j Familienlas-tenausgleichsgesetz 1967) des Bun -des ministeriums für Familien undJu gend BMFJ beantragt werden. Manuela StadlerJuristin des Zentralbetriebs -rates der Oö. Gesundheits-und Spitals-AGNähere Details dazu unterwww.bmfj.gv.at.Nähere Informationen zum Pflegekarenz-geld erhalten Sie beim Bundesamt fürSoziales und Behindertenwesen – Sozi-alministeriumservice.Sozialministeriumservice – LandesstelleOberösterreichGruberstraße 63, 4021 LinzTel: 0732/7604-0Fax: 0732/7604-4400E-Mail: post.oberoesterreich@sozialmi-nisteriumservice.atGeldzuwendung desLandes OberösterreichDas Land Oberösterreich kann (keinRechtsanspruch!) Landesbedienstetenbei Familienhospizfreistellung in Formder gänzlichen Dienstfreistellung gegenEntfall der Bezüge eine Geldzuwendunggewähren (dabei sind gegebenenfallsGeldzuwendungen gemäß § 38j des Fa-milienlastenausgleichsgesetzes 1967 zuberücksichtigen).Mag. Dr. Manuela StadlerJuristin im ZBR-Büro der gespag (Tel.: 05 055460-21583)GOD Zeitung Dezember 2016:- 07.12.2016 15:41 Uhr Seite 7SEITE 8Diese Aggressivität zeigt sich inletzter Zeit nicht nur bei De-monstrationen, Festnahmenund Personenkontrollen, sondernimmer mehrbei ganz alltäglichen Amts-handlungen, wie zum Beispiel bei ei-gentlich harmlosen Unfallaufnahmen.Die betroffenen Kolleginnen und Kolle-gen haben nach solchen Vorfällen dasungute Gefühl, dass sie von Wutbür-gern, Staatsverweigerern und emotionalaufgeladenen Dummköpfen als Freiwildbetrachtet werden.Aus Hass auf den Staat und die Gesell-schaft oder aus persönlichem Frustglauben diese Kriminellen anscheinend,dass sie ihre Negativgefühle an öffent-lich Bediensteten abreagieren müssen– und das mit keiner oder möglichst ge-ringer Strafe. Mit großem Unverständnis haben wiraktuell einen Rechtsschutzfall in Bear-beitung, der in der gesamten Kollegen-schaft für Kopfschütteln sorgt. Die Exekutive schütztMenschen und Staat –und wer schützt uns?Seit einigen Jahren ist eine bedenkliche Zunahme der Angriffe auf Polizistinnenund Polizisten, Justizbedienstete und generell auf Einsatzkräfte festzustellen. Esmehren sich die Fälle, in denen Kolleginnen und Kollegen – oft aus nichtigemAnlass – im Dienst angegriffen und zum Teil schwer verletzt werden. GOD Zeitung Dezember 2016:- 07.12.2016 15:41 Uhr Seite 8SEITE 9Ein Polizist verfolgte nach einem Ein-bruch in ein Firmengebäude einen vonmehreren Einbrechern zu Fuß undkonnte diesen trotz heftiger Gegenwehrschließlich festnehmen. Diesen Vor-gang bekam ein zweiter Flüchtendermit, der daraufhin umkehrte und denKollegen mit einer Brechstange be-drohte. Dieser konnte sich gerade nochrechtzeitig von dem zu Boden gebrach-ten Festgenommenen erheben und miterhobenem Arm den gegen seinenKopf gerichteten Schlag abwehren.Durch die geschickte Abwehrbewe-gung traf die Eisenstange „nur“ dieHand – mit der Folge einer starken Prel-lung und Schürfwunden. Mit Hilfe eineszweiten Polizisten konnte der sich hef-tigst widersetzende Angreifer schließ-lich festgenommen werden. Und dann kam eine „Riesenüberra-schung“ für die betroffenen Kollegen.Vom diensthabenden Staatsanwaltwurde für diesen aggressiven Einbre-cher und Angreifer lediglich „Anzeigeauf freiem Fuß“ angeordnet.Wenn wir und die betroffenen Kollegennicht wüssten unter welch großemDruck die Staatsanwälte stehen, umdieohnehin schon heillos überfülltenGefängnisse nicht noch mehrüberquellen zu lassen –diesenStaatswalt würden wir nicht verstehen.Daher versuchen wir durch unsere Ini-tiative, dort den Druck wegzubekom-men um bei ähnlichen Vorfällen wiedersofortige Inhaftierungen zu er-möglichen.Wie von den Kollegen erwartet, er-schien der nette Kerl natürlich auch zurHauptverhandlung im NovemberNICHT. Vorgeführt konnte er dann lei-der auch nicht werden, weil der braveMann nicht auffindbar war. Bei Verhän-gung der Untersuchungshaft wäre erzumindest für das Gericht verfügbar ge-wesen. Ich möchte damit einen besonderenFall aufzeigen, der uns und unseren Be-diensteten zunehmend Sorgen bereitet– solche und ähnliche Fälle haben die-ses Jahr merkbar zugenommen.Wenn es ohnehin kaum spürbare Kon-sequenzen für diese Tätergruppe gibt,ist das für die nächste Auseinanderset-zung absolut kein Hemmnis für nochmehr Gewaltanwendung. Von Seiten der Polizei- und Exekutivge-werkschaft haben wir diese Entwick-lung in der Öffentlichkeit und auchgegenüber politischen Verantwortungs-trägern immer wieder vorgebracht –den oben angeführten Fall zum Beispielam 24.11.2016 persönlich bei Innenmi-nister Mag. Wolfgang Sobotka. Da-durch gibt es jetzt zumindest von si-cherheitsorientierten Mandataren undMinistern Initiativen für mehr Schutz-maßnahmen für unsere Einsatzkräfte. In der Ankündigung des Vorsitzendender Polizei- und ExekutivgewerkschaftReinhard Zimmermann, mit dem Justiz-minister Dr. Wolfgang Brandstetter einpersönliches Gespräch zu suchen, umgesetzliche Verschärfungen und wirk-samere Vollzugsvorgänge zu finden,sehen wir eine von mehreren Möglich-keiten für Verbesserungen. Angriffe aufExekutivbedienstete, Rettungskräfteund generell auf öffentlich Bedienstete,die in staatlichem Interesse handeln,müssen aus unserer Sicht in Zukunft je-denfalls wieder härter bestraft werden. Wir fordern daher, dass mit einer Straf-rechtsänderung dem Autoritätsverlust,speziell im Polizei- und Justizbereich,entgegengewirkt wird. Durch die derzeitzu milden oder ganz ausbleibendenrechtliche Konsequenzen bei Respekt-losigkeiten, Beleidigungen und Gewalt-taten gegen Repräsentanten des Staa-tes und Einsatzkräfte entsteht bei denpotentiellen Straftäternoffensichtlichder Eindruck, dass sie ihre persönliche„Kriminellenehre“ mit Gewalttätigkeitverteidigen müssen. Unser Nachdruck für die geforder-ten Verschärfungen ist gewiss!Josef KernVorsitzender LandesleitungPolizei, Vorsitzender DAund GBA LinzGOD Zeitung Dezember 2016:- 07.12.2016 15:41 Uhr Seite 9Next >